Häufig gestellte Fragen

Photovoltaik  Stromcloud: Die wichtigsten 10 Fragen dazu

1. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um an der Photovoltaik StromCloud teilzunehmen?

Sie dürfen bisher noch keinen Stromspeicher besitzen. Sie haben entweder noch keine PV-Anlage installiert oder diese nach dem 01.01.2009 in Betrieb genommen. Für die Teilnahme an der Stromcloud müssen Sie einen Stromspeicher installieren. Die Mindestgröße des Stromspeichers und der PV-Anlage ist abhängig von Ihrem Stromverbrauch.

2. Kann ich zwischen den Paketen wechseln bzw. kündigen und wenn ja, in welchem Zeitraum ?

Je nach Cloudanbieter und gewählter Tarif kann sobald sich der Bedarf ändert, angepasst werden.
Die üblichen Küdigungsfristen sind zwischen 1 und 12 Monaten. Wenn Sie statt die Photovoltaik Stromcloud eine Stromflatrate wählen, bezahlen Sie 12 Monate den vereinbarten Beitrag, egal wie Sie zusätzlich beziehen. Erst im Folgejahr wird dann bei Flatkosten angepasst.

3. Muss der kommunale Energieversorger sein Netz für PV-Strom-Cloud zur Verfügung stellen oder kann er das verweigern?

Nein, Stromnetze unterliegen der Regulierung durch die Bundesnetzagentur und müssen allen
Energieversorgern zur Verfügung gestellt werden.

4. Was wenn die PV-Anlage oder der Stromspeicher technisch ausfällt?

Durch unser permanentes Monitoring haben wir immer eine schützende Hand über Ihre Unabhängigkeit, sodass solche Fälle gar nicht erst eintreten werden. Wenn es doch einmal der Fall wäre, lassen wir Sie nicht im Dunkeln stehen und Sie beziehen Ihren Strom weiterhin ganz normal über Ihren Stromzähler aus dem Netz und der Installateur erhält eine Störungsnachricht.

5. Sind zwei Zähler inklusive der Umschaltrelais notwendig?

Es ist für die Photovoltaik Stromcloud nur ein Stromzähler notwendig. Wenn Sie zusätzlich Heizstrom und perspektivisch Strom für ein E-Auto benötigen, wird ein zweiter Stromzähler erforderlich,

6. Wie funktioniert die Zählerablesung? Oder erfolgt dies automatisiert durch das Monetoring?

Der oder die Zähler werden von uns aus der Ferne ausgelesen. Eine separate Ablesung mit aufwendiger Terminkoordination mit dem örtlichen Netzbetreiber oder eine Selbstablesung ist nicht mehr erforderlich.

7. Überschreitung des angegebenen jährlichen Stromverbrauchs Was passiert, wenn ein Kunde dauerhaft einen höheren Verbrauch hat als zu Beginn?

Der Endkunde hat die Möglichkeit, monatlich seinen Vertrag an seinen Stromverbrauch anzupassen, um somit seine Vorteile optimal auszuschöpfen. Es erfolgt keine automatische Hochstufung, weil wir nicht weiß, ob es sich um einen dauerhaften Mehrstromverbrauch handelt. Wenn der Kunde mehr Strom verbraucht und von uns geliefert bekommt als in seinem Paket festgelegt, werden zunächst 0,13 € brutto pro kWh von uns für diese Mehr-Mengen-Lieferung berechnet, sofern diese Mehr-Menge innerhalb der an uns zuvor von der Photovoltaik-Anlage gelieferten kWh-Menge liegt. Sollte der Mehr-Stromverbrauch die Menge der an uns gelieferten Strommenge sogar übersteigen, wird diese Spitzen-Mehrmengen Lieferung mit 0,29 € brutto pro kWh von uns berechnet.

8. Stromüberschüsse & EEG-Einspeisevergütung?

Zum Beispiel: Jahresertrag 7500 kWh, Verbrauch 5000 kWh. Was passiert mit den übrigen 2500 kWh? In den Photovoltaik Stromcloud eingespeiste und nicht wieder abgerufene kWh werden jährlich mit dem jeweils gültigen EEG-Einspeisevergütungssatz von uns gutgeschrieben und überwiesen. Der Kunde kann dies täglich in seinem Portal nachvollziehen.

9.Wird nur ein Teil der PV-Produktion in DER Photovoltaik StromCloud eingespeist oder der gesamte Strom?

In den PV-Strom-Cloud können alle Überschüsse eingespeist, die nicht vor Ort verbraucht und gespeichert werden können.